Bei dem Gesetz über Familiensachen steht geschrieben, dass der Scheidungsantrag nur von dem Anwalt eingereicht werden kann. Die Scheidung in Deutschland ist daher ohne den Scheidungsanwalt München auch nicht möglich. Durch den Anwaltszwang wird dafür gesorgt, dass ein Scheidungsanwalt beauftragt wird. Nach dem Trennungsjahr wird dann schließlich oft Scheidung eingereicht. Für den Scheidungsanwalt München gibt es dann viele Aufgaben, die nicht unterschätzt werden sollten. 

Was ist für den Scheidungsanwalt München zu beachten?

Scheidungsanwalt München

Scheidungsanwalt München

Die Aufgabenfelder hängen immer davon ab, welche Folgesachen zu bearbeiten sind. Wichtig ist, ob die Ehe in Einvernehmen oder strittig beendet wird. Der Scheidungsanwalt München hat die Pflicht, dass die Mandanten umfassend beraten werden. Wichtig ist, dass die Rechtsposition für die Mandanten gesichert ist. Wenn der Scheidungsanwalt München hier Fehler macht, ist er schadensersatzpflichtig gegenüber dem Mandanten. Der Scheidungsanwalt ist dann auf das Familienrecht spezialisiert. Damit Schadensersatzanforderungen beglichen werden können, muss der Anwalt einer Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Ohne diese Versicherung wird die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht erhalten. Wird der Scheidungsanwalt München aufgesucht, dann müssen auch einige Dinge offenbart werden, welche sonst sehr privat sind. Per Gesetz sind die Rechtsanwälte zu der Verschwiegenheit verpflichtet. Der Scheidungsanwalt München übernimmt unter Wahrung der Pflichten alle wichtigen Rechtsangelegenheiten, welche die Scheidung betreffen.

Wichtige Informationen zu dem Scheidungsanwalt München

Die eventuelle außergerichtliche Einigkeit wird besprochen, damit Zeit und Kosten gespart werden. Auf Ehescheidung wir der Antrag eingereicht und es müssen die eventuell anzuhängenden Folgesachenanträge berücksichtigt werden. Auf dem Scheidungsbeschluss kann der Rechtskraftvermerk beantragt werden und der Rechtsmittelverzicht kann auf Wunsch von dem Mandanten erklärt werden. Der Scheidungsanwalt innerhalb von München berät den unterhaltsberechtigten Ehegatten bezüglich steuerrechtlicher Fragen. Die Auskunftspflicht wird geltend gemacht und dies übe das Einkommen der Unterhaltspflichtigen. De Unterhaltanspruch kann von dem Anwalt oft auch berechnet werden. Der Unterhaltsanspruch wird dann oft gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht. Bei der Trennung kann der Anwalt schon Dinge klären und so zum Beispiel die Fragen zu dem Sorgerecht. Bei Folgesachen kann rigoros oder vermittelnd vorgegangen werden. Oft werden außergerichtliche Einigungen versucht. Abwehr und Zuweisung der Zuweisung der Ehewohnung werden geltend gemacht und es werden Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht beantragt. Es gibt bei dem Anwalt den Antrag auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches. Die gerichtlich ermittelten Anwartschaften werden summarisch überprüft und die Abwehr oder Geltendmachung des Zugewinnausgleichs ist wichtig. Viele Dienstleistungen muss der Scheidungsanwalt München natürlich nicht vollbringen, falls es zur einvernehmlichen Scheidung kommt. Die Anwaltspflicht ist in dem Fall dann nur von einer Partei wahrzunehmen. Von der Kanzlei aus werden viele Anträge bei Gericht eingereicht und bei der einvernehmlichen Scheidung können die Anwaltskosten geteilt werden.